| Die Stiftung Akupunktur


Förderung (was, wie, wann)

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem Förderungsprogramm. Erfreulicherweise erreichen uns viele Anfragen zu diesem Thema. Im folgenden werden hoffentlich schon viele Ihrer Fragen beantwortet.
Die Stiftung Akupunktur trägt sich selbst, darf aber keinen Haushaltsüberschuß erwirtschaften. In diesem Rahmen fördert sie Organisationen oder Einzelpersonen, die sich dem Thema Akupunktur widmen - insbesondere bei wissenschaftlichen Studien und öffentlichen wissenschaftlichen Veranstaltungen (zur Übersicht über die aktuellen Förderungen geht es hier zu unserer Seite "Zahlen und Fakten").

Was wird gefördert?
Gefördert werden ausgewählte, dem Ziel der Stiftung verpflichtete

  • wissenschaftliche Studien,
  • zeitlich begrenzte, öffentliche wissenschaftliche Veranstaltungen.

Planung (Arbeitstitel, Projektdesign, Methodik, Terminplanung) müssen einen engen Zusammenhang zu den Zielen der Stiftung erkennen lassen. Außerdem ist es für uns wichtig, zu erfahren, ob das Projekt von anderer Seite gefördert wird (oder ob dies beantragt ist).

Wie wird gefördert?
Ein Förderung kann bestehen in

  • finanziellen Zuwendungen,
  • Materialien (Akupunktur-Nadeln, Leihgeräte, Material),
  • logistischer Unterstützung (Kontakte).

Die Stiftung Akupunktur trifft grundsätzlich keine Vorabaussagen zu Art und Umfang möglicher Förderungen.

Wann kann gefördert werden?
Für das Jahr 2004 haben wir die budgetierten Fördermittel bereits verplant. Wir sind nun mit der Planung des Jahres 2005 beschäftigt. Bitte übersenden Sie spätestens Ende September 2004 einen schriftlichen Antrag mit aussagekräftigen Unterlagen zur
Planung (Arbeitstitel, Projektdesign, Methodik, Terminplanung) Ihres Projektes an den Vorstand der Stiftung (Stiftung Akupunktur, Informationsbüro, Eugen-Langen-Straße 25, D-50968 Köln). Der Vorstand lädt hiernach gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch ein.

Die Stiftung teilt ihre Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit und legt die Entscheidungsgründe offen. Im Falle einer positiven Entscheidung treffen Sie mit der Stiftung eine schriftliche Vereinbarung über die Durchführung der Studie und die Art der Veröffentlichung der Studienergebnisse.

Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich per Mail an den Vorstand (bitte hier klicken) oder postalisch an unser Informationsbüro.